ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

Für Geschäfte im Rahmen einer Produktion zwischen dem
Auftraggeber
und
GDNM Werbeagentur Winkler, im weiteren als GDNM bezeichnet, gelten ausschließlich diese “Geschäftsbedingungen für Multimediaproduktionen”. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn diese von GDNM ausdrücklich anerkannt werden.

Von diesen “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” abweichende, ergänzende oder mündliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bedingungen dieser “AGBs” unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundlegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss

Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Produktionsauftrag, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütungen festgehalten werden. Aufträge gelten durch schriftliche Auftragsbestätigung von GDNM als angenommen, sofern GDNM die Annahme des Auftrages schriftlich bestätigt, oder durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen wurde.

Mündliche Aufträge werden bindend, wenn der Auftraggeber die Voraussetzungen zur Auftragsbearbeitung geschaffen hat. Die Berechnung erfolgt in diesem Fall nach unseren aktuellen Preisen.

Unsere Angebote sind stets freibleibend bezüglich Lieferzeit. An projektbezogene Angebote halten wir uns einen Monat gebunden. Abweichungen von +/- 10 Prozent der tatsächlichen Kosten gegenüber den veranschlagten gelten als genehmigt. Bei Abweichungen von mehr als + 10 Prozent wird GDNM den Kunden auf die Mehrkosten hinweisen. Diese Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht binnen 3 Werktagen nach dem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

3. Leistungen und Honorar

Der Normalstundensatz beträgt 100,- pro Stunde. Der Stundensatz für die laufende Betreuung beträgt 75,- (ab einer Vertragsdauer von 12 Monaten). Die Verrechnung erfolgt halbstündlich je nach angefangener halber Stunde. Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto.

Unsere Leistungen schließen Archivierung, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung nicht ein. Die Übergabe offener Dateien an den Auftraggeber bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung.

Dem Auftraggeber wird, wenn nicht anders vereinbart, ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf ein Jahr eingeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt. Will der Auftraggeber vom Rechteinhaber gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.

Alle Leistungen von GDNM, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Auftragssumme abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen, wie beispielsweise die Archivierung der Daten, den Zukauf von Rechten für Musiktitel oder das Einsprechen von Off-Texten durch Sprecher.

GDNM ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

Alle GDNM erwachsenden Auslagen (z.B. Kosten für Hosting, Druckereien, Taxi und Stock Material) sind vom Kunden zu ersetzen. Auf derartige Fremdkosten werden für Organisation und Abwicklung 20 Prozent Provision verrechnet.

GDNM verrechnet für über die Stadtgrenzen Wiens hinausgehende Fahrten Spesen und Km-Gelder.

4. Zahlungsbedingungen

GDNM ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse in Form von Teilzahlungen der Auftragssumme zu verlangen. Die Höhe des Vorschusses ist von der Art des Projektes (Foto-, Film- oder sonstiges Projekt) abhängig und wird im jeweiligen Auftrag genau definiert.

Als Standardregel gilt:

  • 50 % Anzahlung der Auftragssumme prompt nach Auftragserteilung
  • Restzahlung der Auftragssumme prompt nach Fertigstellung des Werkes.

Bei Überschreitungen des Zahlungszieles sind wir berechtigt, angemessene Verzugszinsen, mindestens in Höhe von 12% p.A. zu stellen.

5. Präsentationen

Für die Teilnahme an Präsentationen steht GDNM ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von GDNM für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält GDNM nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von GDNM, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von GDNM. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer- weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an GDNM auf Wunsch zu retournieren.

Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.

Werden die im Zuge einer Besprechung oder einer  Präsentation an den Kunden eingebrachten Ideen und Konzepte nicht für diesen Kunden verwendet, so ist GDNM berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung durch den Interessenten/Auftraggeber ist ohne ausdrückliche Zustimmung von GDNM nicht zulässig.

6. Kennzeichnung

GDNM ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln (Websites, Print-Produkte, Fotos, Videos, Präsentationen, etc.) und bei allen Maßnahmen, auf GDNM und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür Entgeltanspruch zusteht.

7. Genehmigungen

Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen und Maßnahmen von GDNM sind vom Kunden zu überprüfen und binnen 3 Werktagen nach Vorlage schriftlich freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Werden durchzuführenden Leistungen und Maßnahmen im Rahmen von Meetings, Gesprächen oder Telefonaten an GDNM herangetragen, so erfolgt die Freigabe der Leistungen durch den Kunden auf Grundlage der Besprechungsprotokolle von GDNM.

Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit dieser Leistungen überprüfen. GDNM veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

8. Termine

GDNM bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er GDNM eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an GDNM.

Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von GDNM. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei beauftragten Dritten seitens GDNM oder durch Verzögerungen durch den Kunden selbst – entbinden GDNM jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefer- oder Fertigstellungstermins.

9. Zahlungen

Honorarnoten und Rechnungen von GDNM sind sofort nach Eingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Mahngebühren in der Höhe von 25,- Euro für die erste, 50,- Euro für die zweite und 100,- Euro für die dritte Mahnung und Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.A.

Bei nicht termingerechter Zahlung von vereinbarten Teilzahlungen seitens des Auftraggebers während des Verlaufs eines Projektes ist GDNM berechtigt, die Arbeiten an dem Projekt vorerst einzustellen und erst wieder nach erfolgtem Zahlungseingang fortzuführen. Der vereinbarte Fertigstellungstermin des Projektes verschiebt sich somit mindestens um die Zeit der Zahlungsverzögerung ebenfalls nach hinten.

Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zugrückhalterecht geltend machen.

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung der Auftragssumme sowie bis zur Bezahlung aller vergangenen und zukünftigen Lieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren und Werke das Eigentum von GDNM.

11. Gewährleistung und Schadensersatz

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von GDNM beruhen. Bei Schäden, die durch technische Defekte, Stromausfall oder sonstige Umstände entstehen, ist GDNM nur zum Ersatz des Rohmaterials verpflichtet.

Herstellungskosten, Aufnahmekosten, Honorar- und Gagenforderungen bleiben von der Haftung ausgeschlossen. Ein Gewährleistungsanspruch beschränkt sich nach unserer Wahl auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Für den Fall, dass eine Nachbesserung mehrfach fehlschlagen sollte, besteht dem Auftraggeber ein Recht auf Minderung oder Wandlung zu.

12. Urheber- Leistungsschutzrechte

Urheber-, Verwertungs-, Nutzungsrechte oder sonstige Schutzrechte der Leistungen von GDNM gehen auf den Auftraggeber nur durch schriftliche Vereinbarung über. In jedem Fall ist eine Weiterübertragung von Rechten an Dritte ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis von GDNM nicht zulässig.

Unabhängig von jedweder Rechteübertragung behält GDNM das Recht, sämtliche Filme und Fotos, sowie Making-of Fotos und Filme zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen.

Die räumliche und zeitliche Erweiterung vereinbarter Aufführungs- und Verbreitungsrechte sowie die Erhöhung der Auflage bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Der Auftraggeber haftet für Schäden und Nachforderungen, die uns durch Überschreitung räumlicher und zeitlicher Verbreitungslimits entstehen.

Rechte seitens der AKM/GEMA sind grundsätzlich nicht übertragbar und werden daher nicht durch Zahlungen an uns abgeltbar.

Werden vom Auftraggeber geschützte Werke wie Musik, Sprache oder sonstige Kreativleistungen zur Bearbeitung oder Verwendung im Rahmen eines Auftrages an GDNM weitergegeben, so obliegt die Klärung aller etwaigen Rechte daran dem Auftraggeber. Wir sind nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt oder die Verwendung dieser Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ist dies der Fall, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden.

13. Haftung

GDNM wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Auftraggeber rechtzeitig auf für ihn erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen insbesondere der wettbewerbs- und urheberrechtlichen Vorschriften und Bestimmungen bei von GDNM vorgeschlagenen Leistungen und Maßnahmen ist ausdrücklich der Kunde selbst verantwortlich. Insbesondere wird der Auftraggeber eine, von GDNM vorgeschlagene Leistung oder Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der rechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung verbundene Risiko selbst zu tragen.

Jegliche Haftung für Ansprüche, die aufgrund von vorgeschlagenen Leistungen und Maßnahmen gegen GDNM erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn GDNM seiner Hinweispflicht nachgekommen ist. Insbesondere haftet GDNM nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

14. Haftung für Bild- und Tonmaterial

Haftung für GDNM hinterlassenes Bild- und Tonmaterial übernehmen wir nur bis zum Materialwert des Trägermaterials und bis maximal 3 Monate nach Rechnungslegung des betreffenden Projektes.

Für Bearbeitungsschäden an fremdem Bild- oder Tonmaterial haften wir maximal bis zum Materialwert des Trägermaterials.

Wird uns unwiederbringliches oder schwer zu ersetzendes Bild- und Tonmaterial überlassen, so liegt das Risiko für Verlust oder Beschädigung beim Auftraggeber. Ihm obliegt es, gegebenenfalls Sicherheitskopien anzufertigen oder eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen.

15. Produktionsabsagen und Verschiebungen

Wird ein Auftrag aus Gründen, die wir nicht zu verschulden haben, nicht ausgeführt, so steht uns – ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf – eine Ausfallsumme in der Höhe von 60 % der vereinbarten Auftragssumme zu. Ein Auftrag, der aus Gründen, die wir nicht zu verschulden haben, angefangen und nicht fertiggestellt werden kann, wird in voller Höhe abgerechnet. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung gemäß Auftrag begonnen wurde

Bei kurzfristigen Stornierungen oder nicht einvernehmlich mit GDNM vereinbarten Verschiebungen von Drehterminen durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallhonorare als vereinbart:

Bei Stornierung in einem Zeitraum

  • von Auftragserteilung bis inkl. 11 Werktage vor Produktionstermin: 30% der Auftragssumme
  • von 10 bis 5 Werktagen vor dem geplanten Produktionstermin: 60% der Auftragssumme.
  • bei Stornierungen oder Verschiebungen innerhalb von 4 Werktagen bis zu einem Werktag vor dem geplanten Produktionstermin: 80 % der vereinbarten Auftragssumme.
  • Bei Stornierungen in einer Frist kürzer als 1 Werktag vor dem geplanten Produktionstermin wird die gesamte Auftragssumme (100%) in Rechnung gestellt.

Als Werktage gelten Montag bis Freitag, ausgenommen in Österreich gesetzliche Feiertage.

16. Versand, Gefahrenübergang

Alle Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Mit der Absendung an den Auftraggeber geht die Gefahr für Verlusts oder Beschädigung des Werkes auf den Auftraggeber über.

17. Anwendbares Recht

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und GDNM und auf zwischen den beiden Vertragspartnern zustande gekommenen Verträgen sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Wien.