ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der GDNM Werbeagentur Winkler (im Folgenden „GDNM“) und ihren Auftraggebern, sofern nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn GDNM diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Abweichende, ergänzende oder mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
2. Vertragsabschluss
Grundlage der Zusammenarbeit ist der jeweilige Produktionsauftrag, in dem alle vereinbarten Leistungen und Vergütungen schriftlich festgehalten werden. Ein Vertrag kommt zustande, wenn GDNM den Auftrag schriftlich bestätigt oder durch die Aufnahme der Tätigkeit zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen wurde.
Mündlich erteilte Aufträge werden bindend, sobald der Auftraggeber die Voraussetzungen zur Auftragsbearbeitung geschaffen hat. In diesem Fall erfolgt die Berechnung nach den aktuellen Preisen von GDNM.
Alle Angebote von GDNM sind freibleibend. Projektbezogene Angebote sind für die Dauer von einem Monat bindend. Abweichungen von +/- 10 % der tatsächlichen Kosten gegenüber der Angebotskalkulation gelten als genehmigt. Bei Abweichungen von mehr als 10 % wird der Auftraggeber schriftlich informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Mitteilung und nennt gleichzeitig kostengünstigere Alternativen, gelten die Mehrkosten als genehmigt.
3. Leistungen und Vergütung
Der Standardstundensatz von GDNM beträgt €100 netto pro Stunde. Für laufende Betreuungen mit einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten gilt ein reduzierter Stundensatz von €80 netto. Die Abrechnung erfolgt in Halbstundeneinheiten.
Sämtliche Leistungen, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Auftragssumme abgegolten sind, werden zusätzlich berechnet. Dies umfasst insbesondere Archivierungsdienste, den Zukauf von Rechten oder Fremdleistungen (z. B. Sprechertexte), Kosten für Google Ads sowie Schaltungen auf Social-Media-Plattformen, Hosting- und Domainkosten.
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares und zeitlich auf ein Jahr beschränktes Nutzungsrecht an den von GDNM erstellten Arbeiten. Eine Übertragung oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Honorarabsprache.
GDNM ist berechtigt, Fremdleistungen durch sachkundige Dritte ausführen zu lassen. Alle Auslagen, wie beispielsweise Druckkosten oder Hosting-Gebühren, werden dem Auftraggeber mit einem Zuschlag von 20 % für Organisation und Abwicklung in Rechnung gestellt.
4. Zahlungsbedingungen
Zur Deckung des Aufwands ist GDNM berechtigt, Vorschüsse in Form von Teilzahlungen zu verlangen. Sofern nicht anders vereinbart, gilt:
50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
50 % Restzahlung bei Fertigstellung
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. sowie Mahngebühren (€25 für die erste, €50 für die zweite und €100 für die dritte Mahnung) berechnet.
5. Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen wird ein angemessenes Honorar fällig, das mindestens den Personal- und Sachaufwand sowie die Kosten für Fremdleistungen abdeckt. Werden die präsentierten Ideen und Konzepte nicht für den Auftraggeber umgesetzt, verbleiben alle Rechte an den Unterlagen bei GDNM. Eine Nutzung der präsentierten Inhalte durch den Auftraggeber ist untersagt.
6. Genehmigungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vorgeschlagenen Leistungen innerhalb von drei Werktagen schriftlich freizugeben. Erfolgt keine Freigabe, gelten die Leistungen als genehmigt. Rechtliche Prüfungen, insbesondere wettbewerbs- oder markenrechtliche Aspekte, obliegen dem Auftraggeber. GDNM veranlasst solche Prüfungen nur auf schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers.
7. Termine
GDNM bemüht sich um die Einhaltung vereinbarter Termine. Bei Verzögerungen ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Nachfrist von 14 Tagen zu gewähren. Für Schäden aus Lieferverzug haftet GDNM nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren und Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von GDNM.
9. Gewährleistung und Haftung
GDNM haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Für die Leistungen von Subunternehmern übernimmt GDNM keine Haftung; die Verantwortung für deren Ausführung liegt bei den Subunternehmern, während GDNM lediglich für die Organisation und Überwachung verantwortlich ist.
10. Geheimhaltung
GDNM verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung von GDNM.
12. Urheberrecht
Alle von GDNM erstellten Konzepte, Designs und Texte unterliegen dem Urheberrecht. Der Auftraggeber erhält nur die im Vertrag ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung von GDNM.
13. Vertragsdauer und Kündigung
Verträge mit einer Mindestlaufzeit verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.
14. Subunternehmer
GDNM ist berechtigt, Subunternehmer für die Durchführung der Leistungen einzusetzen. GDNM bleibt jedoch der alleinige Vertragspartner des Auftraggebers.
15. Mängelrüge
Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt der Leistung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängeln hat GDNM das Recht zur Nachbesserung.
16. Rücktritt
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund möglich. In diesem Fall sind die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten sowie entgangener Gewinn zu erstatten.
17. Werbung
GDNM ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zu Referenzzwecken in eigenen Werbematerialien zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
18. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Kontakt:
GDNM Werbeagentur Winkler
Tel: +43 1 524 05 45
E-Mail: office@gdnm.at